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Grüne Versicherungskarte sollen Autofahrer im Ausland dabei haben.

Im Auslandsurlaub dabei: Die Grüne Versicherungskarte

Frühsommer, Ferien und Sonne: Es ist wieder Reisezeit! Viele Urlauber starten wieder in Richtung Süden. Mit dem PKW geht es beispielsweise nach Italien, Österreich, Frankreich oder Spanien.

Eines sollten Autofahrer bei der Reise ins europäische Ausland nicht vergessen: die Grüne Versicherungskarte. Das Dokument, bestehend aus Papier, wird umgangssprachlich wegen seiner grünen Farbe so genannt und heißt offiziell „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“. Wir haben mit unseren Sachverständigen gesprochen und alle Tipps für Sie zusammengetragen.

Versicherungsdeckung im Ausland

Die Grüne Versicherungskarte erhalten Autobesitzer mit ihrer Kfz-Haftpflichtversicherungs-Police. Damit können sie an dem vorwiegend europäischen System teilnehmen, das es ermöglicht, die Versicherung seines Herkunftslandes auch in verschiedenen anderen Ländern zu nutzen.

So braucht man nicht jedes Mal an der Grenze eine dem nationalen Recht des Urlaubslandes entsprechende Versicherungsdeckung nachzukaufen.

Wo bekommt man die grüne Versicherungskarte her?

Wer im Ausland reisen möchte, sollte die grüne VS-Karte immer bei sich tragen. Die VS-Karte ermöglicht den Versicherungsschutz in allen Ländern, die zu Europa gehören. Passiert Ihnen in einem europäischen Land ein Unfall mit Schaden, benötigen Sie die Versicherungskarte zwingend.

Doch woher bekommt man die Grüne Karte? Die Grüne VS-Karte erhält jeder Autobesitzer oder Autohalter von der Versicherung – unabhängig dabei ist, ob Sie in Regensburg, Schwandorf oder Landshut wohnen.

Sollten Sie also vorhaben zu reisen und keine grüne Versicherungskarte Ihr Eigen nennen, sprechen Sie vorab mit Ihrer Versicherung. Diese stellt Ihnen die Grüne Karte ohne Aufpreis für die Reise aus. Viele Versicherungen nutzen die Möglichkeit um die Versicherungskarte bereits bei Abschluss der KFZ-Versicherung auszuhändigen.

Grüne Versicherungskarte
Grüne Versicherungskarte gilt in zahlreichen Ländern.

Wer keine Grüne Versicherungskarte hat, müsste dies jedoch tun, da die Haftungsregelungen im Straßenverkehr genauso wie die dazugehörigen Versicherungslösungen in der EU nicht einheitlich sind. Demnach gelten zum Beispiel in allen Ländern unterschiedlich hohe Begrenzungen der Versicherungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Das Grüne-Karte-System schließt auch zahlreiche Länder ein, die nicht zur Europäischen Union gehören, wie zum Beispiel die Schweiz, Weißrussland, Moldawien, die Türkei, Tunesien oder Marokko.

In Ländern wie Armenien, Georgien oder im Kosovo gilt die grüne Versicherungskarte nicht. Im Zweifel muss dort spätestens an der Grenze eine zusätzliche lokale Kfz-Versicherung gekauft werden.

Die Schadensabwicklung wird mit der Karte deutlich vereinfacht

Aufgrund des Kennzeichenabkommens gilt die Grüne Versicherungskarte inzwischen oft als überflüssig, weswegen die Karte heute nicht mehr alle Autofahrer automatisch von ihrer Versicherungsgesellschaft ausgehändigt bekommen. Von manchen Versicherern erhält man sie nur noch auf Anfrage. In Mietwagen dagegen ist sie fester Bestandteil.

Wer die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr an Bord seines Wagens bei sich führt, kommt im Falle eines Schadens allerdings meist schneller voran. Wie die Erfahrung zeigt, kann die grüne Versicherungskarte die Schadensabwicklung bei einem Unfall deutlich vereinfachen. Und wer in einen Unfall verwickelt ist, ist oft dankbar für jede noch so kleine Hilfe.

Versicherungskarte als Helfer in der Not

Die Grüne Versicherungskarte kann da schon ungemein erleichternd wirken: sie gilt zum einen als Versicherungsnachweis im Ausland und bescheinigt als solcher den Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bestimmungen. Zum zweiten enthält sie die Adressen sämtlicher ausländischer Regulierungsbüros, an die der Unfallgeschädigte verwiesen werden kann.

Deshalb ist es ratsam, immer auch eine Kopie der grünen Versicherungskarte dabei zu haben, die nach einem Unfall dem Geschädigten übergeben werden kann.

Unser Tipp zur grünen Versicherungskarte:

Erkundigen Sie sich vor Ihrer Auslandsreise, wie hoch der Versicherungsschutz Ihrer heimischen Haftpflicht-Police im betreffenden Land ist. Denn im Ausland werden Schäden häufig nicht im gleichen Umfang wie in Deutschland ersetzt. Zusätzlich sollten Sie bei jedem erlittenen Schaden einen Gutachter für ein ausführliches Gutachten hinzuziehen.

Was muss ich bei einem Unfall im Ausland beachten?

Wenn Sie im Ausland einen Unfall erlitten haben oder in Deutschland mit einem ausländischen Wagen zusammengestoßen sind, sollten sie sich unbedingt die Daten der Grünen VS-Karte notieren. Es ist wichtig wirklich alle Daten der Karte abzuschreiben bzw. zu fotografieren, damit Sie diese Informationen an Ihre Versicherung weiterreichen können. Besonders wichtig ist auch die Notierung des Kennzeichens und der Abgleich mit dem auf der Versicherungskarte angegebenen Kennzeichen.

Die Versicherung leitet anschließend weitere Schritte ein. Wir empfehlen Ihnen nicht ohne Grüne VS-Karte ins Reiseland zu fahren, denn das kann bei Unfällen sehr schnell sehr teuer werden. Schütze Sie Ihr Auto und Ihren Geldbeutel. Sollten Sie weitere Fragen haben, die auch den Datenschutz bei der grünen VS-Karte beinhalten, können Sie jederzeit Kontakt zu unserem Büro aufnehmen.

Wir stehen übrigens auch im Umkreis zur Verfügung und kümmern uns um Ihre Kaskoschäden in Regensburg, Landshut, Amberg bis hin zu Schwandorf.

Weiterführende Informationen zur grünen Versicherungskarte:

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich sehr gerne zur Verfügung-

(Informationen dieses Artikels überwiegend aus folgender Quelle: www.wikipedia.de )