Unabhängiges Schadengutachten nach Verkehrsunfall

Recht auf unabhängiges Schadengutachten!

Unabhängiges Schadengutachten nach nicht selbst verschuldetem Unfall
Recht auf unabhängiges Schadengutachten nach nicht selbst verschuldetem Unfall

Tagtäglich passieren auf Regensburgs Straßen zig Verkehrsunfälle. Nicht immer müssen schlimmste Folgen eintreten. Auch wenn es sich „nur“ um Blechschäden handelt, ist oft Ärger vorprogrammiert – egal, ob der Unfall in Neumarkt, Schwandorf oder Regensburg war.

Zahlreiche Autofahrer wissen nicht genau, welche Rechte sie nach einem Unfall haben. Zumal Kfz-Versicherer oft mitteilen, dass zum Beispiel ein Gutachten und ein Rechtsanwalt nicht unbedingt nötig seien.

Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. (BVSK),  dem auch das Kfz-Sachverständigenbüro Hertel in Pentling bei Regensburg angehört, weist daher noch einmal darauf hin, „dass die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen in der Regel unentbehrlich ist“. Denn nur ein Gutachten bietet eine geeignete Grundlage, einen Unfallschaden vollumfänglich durchzusetzen. Genauso kann der Geschädigte meist nur anhand eines Gutachtens eine vernünftige Entscheidung darüber treffen, ob er sein Fahrzeug reparieren lassen will oder nicht.

Mit einem Gutachten können vielerlei wichtige Aussagen getroffen werden, unter anderem:

  • Durch die Begutachtung finden wir heraus, welcher Schaden beim Unfall tatsächlich eingetreten ist. Durch die Bauart der Fahrzeuge ist dies auf den ersten Blick nur schwer zu erkennen.
  • Wir überprüfen die Vielzahl der Elektronikeinheiten am und im beschädigten Wagen.
  • Ein Gutachten legt weitere Schadenpositionen fest, beispielsweise hinsichtlich Wertminderung. Dadurch würde der Geschädigte beim Verkauf seines Autos, das ja nun ein Unfallwagen ist, deutlich weniger Geld bekommen als vor dem Unfall.
  • Das Kfz-Gutachten weist diese merkantile Wertminderung, die nicht selten auch noch bei älteren Fahrzeugen zum Tragen kommt, aus.

Generell kann man ein Schadengutachten nicht nur bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall anfertigen lassen, sondern auch bei Kaskoschäden. Hier empfiehlt es sich, als Versicherungsnehmer bei seiner Versicherung auf Begutachtung des Schadens durch einen unabhängigen Sachverständigen zu bestehen.

Sollten Sie Hilfe bei einem Unfall benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung – nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

(Quelle: Dieser Beitrag basiert auf der Pressemitteilung des BVSK vom 19.2.2015 „Nach einem Verkehrsunfall ist ein unabhängiges Schadengutachten unentbehrlich„)